Kompetenz und Erfahrung im Bildungsrecht
Im Bereich des Bildungsrechts – dem Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht – bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen, die Schulen, Hochschulen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen betreffen.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber Schulen sowie Universitäten und prüfen gemeinsam, ob sich beispielsweise die Anfechtung einer Prüfung oder eine Wiederholung des Schuljahres lohnt. Unser Leistungsspektrum reicht von der Überprüfung von Klassenarbeiten über einzelne Klausuren während des Studiums bis hin zum Studienabschluss, etwa beim Staatsexamen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, der Erteilung von Berufserlaubnissen oder der Approbation.
Erfahrung in Studienplatzklagen
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren bundesweit auf Studienplatzklagen spezialisiert. Bereits im Vorfeld des Verfahrens beraten wir Sie eingehend, um gemeinsam zu ermitteln, in welchem Studiengang und an welcher Hochschule eine Studienplatz- oder Kapazitätsklage erfolgversprechend ist.
Lister Anwälte am Moltkeplatz - Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover - T: 0511 - 6968450 kanzlei@lister-anwaelte.de
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